Echtheit von Bewertungen

Zum 28.05.2022 trat eine neue Infor­ma­ti­ons­pflicht für Online-Händ­ler in Kraft, die Pro­dukt­be­wer­tun­gen von Ver­brau­chern auf ihren Web­sei­ten anzei­gen. Fort­an müs­sen Händ­ler dar­über infor­mie­ren, ob und gege­be­nen­falls wie sie sicher­stel­len, dass die Bewer­tun­gen nur von sol­chen Ver­brau­chern stam­men, die die bewer­te­ten Pro­duk­te auch tat­säch­lich erwor­ben haben.

Mein Unter­neh­men sam­melt über den unab­hän­gi­gen Dienst­leis­ter Cus­Rev unter Ein­hal­tung des Daten­schut­zes Bewer­tun­gen. Cus­Rev setzt auto­ma­ti­sche und manu­el­le Maß­nah­men ein, um Bewer­tun­gen zu veri­fi­zie­ren.

Wie es funktioniert

  • Veri­fi­zier­te Kun­den wer­den auto­ma­tisch ein­ge­la­den, eine Bewer­tung abzu­ge­ben
  • Sie kön­nen meh­re­re Pro­duk­te gleich­zei­tig über­prü­fen.

Maßnahmen zur Verifizierung von Bewertungen /​Feedback

Jede tat­säch­li­che Erfah­rung im Zusam­men­hang mit dem Kauf oder der Nut­zung einer Dienst­leis­tung eines teil­neh­men­den Unter­neh­mens kann bewer­tet wer­den. Die Bewer­tun­gen bezie­hen sich auf Erfah­run­gen, die zum Zeit­punkt der Bewer­tungs­ab­ga­be nicht län­ger als 6 Mona­te zurück­lie­gen. Aus dem ein­fa­chen Durch­schnitt der Bewer­tungs­no­ten aller veri­fi­zier­ten Bewer­tun­gen der letz­ten 12 Mona­te wird anschlie­ßend eine Gesamt­no­te berech­net. In Kom­men­ta­ren tei­len Kun­din­nen und Kun­den ihre Erfah­run­gen in eige­nen Wor­ten mit.

Cus­Rev bie­tet kei­ne Vor­tei­le, Son­der­kon­di­tio­nen, Preis­nach­läs­se oder sons­ti­ge Anrei­ze für die Abga­be einer posi­ti­ven oder die Rück­nah­me einer nega­ti­ven Bewer­tung.

Es gel­ten die Nut­zungs­be­din­gun­gen des Bewer­tungs­sys­tems.

Notenberechnung auf Basis der Sternevergabe

5 Aus­ge­zeich­net
4 Gut
3 Durch­schnitt­lich
2 Aus­rei­chend
1 Man­gel­haft

Maßnahmen zur Verifizierung der Bewertungen

Cus­Rev hat bei sei­nem Bewer­tungs­sys­tem ver­schie­de­ne Maß­nah­men ergrif­fen, um sicher­zu­stel­len, dass die ver­öf­fent­lich­ten Bewer­tun­gen nur von sol­chen Ver­brau­chern stam­men, die die Waren oder Dienst­leis­tun­gen tat­säch­lich genutzt oder erwor­ben haben (im Fol­gen­den „veri­fi­zier­te Bewer­tun­gen“).

Wie wird durch CusRev sichergestellt, dass es sich um echte Bewertungen handelt?

Technische Maßnahmen:

Cus­Rev setzt ver­schie­de­ne tech­ni­sche Maß­nah­men ein, damit E‑Mail-Ein­la­dun­gen zur Abga­be von Bewer­tun­gen nur an die­je­ni­gen E‑Mail-Adres­sen gesen­det wer­den, über wel­che auch ein Kauf abge­schlos­sen wur­de.

Online-Shop­per erhal­ten nach Bestell­ab­schluss eine Bewer­tungs­ein­la­dung. Über den Link in der E‑Mail kann eine Bewer­tung über den tat­säch­lich getä­tig­ten Kauf abge­ge­ben wer­den.

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